Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen
§ 1 Vertragsabschluss
- Der Kaufvertrag kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung der Bestellung oder durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers zustande.
- Angaben in Prospekten und Katalogen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 2 Preise und Zahlung
- Es gelten die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig und ohne Abzug zu zahlen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
§ 3 Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
- Bei unverschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung (z. B. höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten des Herstellers) kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer wird hierüber unverzüglich informiert und bereits erbrachte Leistungen zurückerstattet.
- Der Käufer kann dem Verkäufer nach Fälligkeit eine angemessene Nachfrist setzen. Kommt der Verkäufer innerhalb der Nachfrist in Verzug, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
§ 4 Übergabe und Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über die Bereitstellung abzunehmen.
- Bei Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Die Gefahr geht mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer das Fahrzeug weder veräußern noch Dritten zur Nutzung überlassen oder verpfänden.
§ 6 Sachmängelhaftung
- Neuwagen: Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs.
- Gebrauchtwagen: Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
- Der Käufer hat dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
II. Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen
§ 7 Auftragserteilung
- Aufträge werden im Rahmen eines schriftlichen oder mündlichen Werkvertrages erteilt. Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung.
- Ergibt sich bei der Ausführung eines Auftrags, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, holt der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers ein, sofern die Mehrkosten voraussichtlich 20 % des veranschlagten Betrages übersteigen.
§ 8 Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Ergibt sich, dass der tatsächliche Aufwand den veranschlagten Betrag voraussichtlich um mehr als 15 % übersteigen wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber kann den Auftrag dann einschränken oder kündigen.
§ 9 Preise und Zahlung
- Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise und Verrechnungssätze. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Fahrzeugs sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
- Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
§ 10 Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem Fahrzeug zu, sofern sich dieses im Besitz des Auftragnehmers befindet. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.
§ 11 Fertigstellung und Abholung
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vereinbarte Termine einzuhalten. Wird ein vereinbarter Fertigstellungstermin nicht eingehalten, gerät der Auftragnehmer erst in Verzug, wenn ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung und Rechnungserteilung abzuholen.
- Bei Nichtabholung kann der Auftragnehmer Standgeld berechnen.
§ 12 Gewährleistung für Reparaturen
- Ansprüche wegen Mängeln an der Reparaturleistung verjähren in zwei Jahren ab Abnahme.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
- Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels mitzuteilen.
III. Allgemeine Bestimmungen
§ 13 Haftung
- Der Verkäufer/Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Streitbeilegung
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Itzehoe.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026
Harders & Reimers GmbH
Lise-Meitner-Str. 20
25524 Itzehoe



